Diese wurde - Gottseidank - nicht gezündet, sondern diente ausschließlich als Schlagwerkzeug. Am Ende glaube der Richter einem Zeugen der vorbeikam und schilderte, dass es sich nicht um Notwehr, sondern um einen feigen Überfall gehandelt habe.
Entscheidung: Sieben Monate Haft auf Bewährung; 1.000 Euro Schmerzensgeld. Der Handgranate geht es gut, das Opfer hat weiterhin Schmerzen und der Täter kann jetzt eine Woche grübeln, ob er auch die nächste Instanz mit dem Verfahren beschäftigt.
Bild aus der Website der http://osm-freyburg.de/
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